Schützengau Sulzbach-Rosenberg e.V.

Änderung Waffenrecht – BSSB lehnt Verschärfungen für Sportschützen ab

Das Waffenrecht ist und bleibt ein politisch brisantes Dauerthema. Aktuell ist die Debatte ein weiteres Mal eröffnet: Nach langem Hinhalten des Bundesinnenministeriums (BMI) liegt nun der Referentenentwurf zu einer erneuten Änderung des Waffenrechts vor. Angekündigt war er bereits für Herbst letzten Jahres. Der BSSB stand in Sachen Waffenrecht bereits über das gesamte letzte Jahr hinweg mit Regierungsmitgliedern, Abgeordneten, Vertretern der Ministerien und Behörden im Austausch. Jetzt, da ein konkreter Text vorliegt, intensivieren wir unsere Initiativen und nehmen Abstimmungen mit anderen, benachbarten Verbänden vor.

Der Handlungsbedarf ist leider groß: Wie erwartet enthält der Entwurf zahlreiche Rechts-Verschärfungen. Er zeigt ein weiteres Mal: Statt beim eigentlichen Problem – der Bekämpfung der illegalen Waffen – griffige Lösungen zu bieten, verfällt die Politik wieder einmal in Aktionismus und gängelt stattdessen uns gesetzestreue Sportschützen.

Hierzu der 1. Landesschützenmeister Christian Kühn: „Ich appelliere an die Politik, aus den vergangenen Verschärfungen zu lernen und an die Stelle von Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn den konsequenten Kampf gegen die illegalen Waffen zu setzen. Den nun vorgelegten Verschärfungen für unsere Mitglieder stellen wir uns mit aller Entschlossenheit entgegen.“

Die im Referentenentwurf aufgeführten, waffenrechtlichen Verschärfungen lehnt der BSSB jedenfalls – soweit diese für unser Sportschießen relevant sind – mit Nachdruck ab.

Zentrale Punkte aus dem aktuellen Entwurf:

    • Der BSSB lehnt die vorgesehene Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern klar ab: Eine solche Regelabfrage geht aller Voraussicht nach mit einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Grundsatzes der ärztlichen Schweigepflicht einher und drückt einen vollkommen unberechtigten Generalverdacht gegenüber allen Schützinnen und Schützen aus. Mit einer solchen Regelabfrage sind zudem große Probleme im praktischen Verwaltungsvollzug verbunden: „Was ist eine waffenrechtlich relevante, psychische Störung oder Wahnvorstellung?“ etc.
    • Auf unsere strikte Ablehnung trifft auch die im Referentenentwurf geplante Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen: Solcherlei obligatorisch vorzulegende „Psychogutachten“ für legale Waffenbesitzer gehen – wie die benannte Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern – aller Voraussicht nach mit einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Grundsatzes der ärztlichen Schweigepflicht einher und drücken einen vollkommen unberechtigten Generalverdacht gegenüber allen Schützinnen und Schützen aus. Zudem treffen solcherlei Waffenrechtsverschärfungen nur wieder die legalen Waffenbesitzer – das eigentliche Sicherheitsproblem des illegalen Waffenbesitzes können sie überhaupt nicht erfassen.
    • Die vorgesehene Einführung des sogenannten Kleinen Waffenscheins und einer Sachkunde bei der Armbrust lehnen wir ebenso strikt ab: Der Referentenentwurf des BMI sieht vor, dass Erwerb und Besitz einer Armbrust künftig an das Innehaben eines Kleinen Waffenscheins geknüpft sind. Für den Besitz sieht der Referentenentwurf – mit Ausnahme der Personen, die die Waffen bereits vor dem 1. Januar 2000 besessen haben – künftig eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde vor genauso wie die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins. Zusätzlich ist das Nachholen einer Sachkundeprüfung vorgesehen.

Diese vollkommen unnötige, waffenrechtliche Verschärfung ist ein Bürokratiemonster ohne jeden Sicherheitsgewinn. Sie stellt eine erhebliche Belastung des traditionsreichen und international erfolgreich ausgeübten Armbrustschießens dar und ist deshalb klar abzulehnen. Wem dient es, wenn Tausende von Armbrustschützinnen und Armbrustschützen, die bereits jahrelang professionell und verantwortungsbewusst mit ihrem Sportgerät umgehen, einen Kleinen Waffenschein beantragen und eine Sachkunde nachholen müssen? Die Widersinnigkeit liegt auf der Hand.

    • Verbot „kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen“: Wir sprechen uns für den Erhalt und die Förderung aller unserer Disziplinen aus. Denn alle Statistiken belegen: Mit der Beschneidung einzelner Disziplinen geht kein Sicherheitsgewinn einher. Die illegalen Waffen sind das Problem, nicht die legalen!
    • Reglementierung des „Schießens für Jedermann“: Die im Referentenentwurf neu vorgesehene Reglementierung des Schießens auf ortsfesten Schießstätten mit erlaubnispflichtigen Waffen für „Jedermann“ stellt einen scharfen Einschnitt in die Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit der Schützenvereine dar – ohne jeden Sicherheitsgewinn! Auch, wenn der Luft- und Kleinkaliberbereich ausgespart wird, fallen durch die vorgesehenen Nachweispflichten für Interessierte bei Schnupperschießen etc. wichtige Anreize weg. Zudem läge die Kontrollpflicht beim Schießstättenbetreiber bzw. bei der verantwortlichen Aufsichtsperson – eine weitere Rechtspflicht zu Lasten der Schützenvereine und unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in unnötiger Weise die Nachwuchsarbeit und Mitgliedergewinnung erschwert.
    • Mehraufwand bei der vorgesehenen Behördenvernetzung im Auge behalten! Da die Prüfung der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz den staatlichen Behörden obliegt, kann eine verstärkte Vernetzung der Sicherheitsbehörden unter Hinzuziehung von Bundespolizei und Zollkriminalamt nebst zentral geregelter Nachberichtspflicht sinnvoll sein. Der hierdurch entstehende Verwaltungsmehraufwand sollte aber gerade mit Blick auf ein effizientes Behördenhandeln nicht außer Betracht gelassen werden!

Die im Referentenentwurf versammelten Verschärfungen werden wider besseren Wissens geplant: Denn alle Statistiken belegen klipp und klar: Die illegalen Waffen sind das Problem, nicht die legalen.

Dies ist u.a. den Statistiken des Bayerischen Landeskriminalamtes zu entnehmen. Hier sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 lediglich Jagd- und Trainingsunfälle mit Personenschäden mit legalen Waffen verzeichnet:

      • 2020: acht Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. In keinem dieser Fälle befand sich die Tatwaffe im legalen Besitz des Täters.
      • 2019: insgesamt 52 Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Bei den Fällen mit Fremdbeteiligung befand sich die Tatwaffe nur in einem Fall im legalen Besitz des Schützen. Dabei handelte es sich um einen Trainingsunfall bei einem Sicherheitsdienst.
      • 2018: insgesamt 60 Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. In nur einem Fall befand sich die Waffe im legalen Besitz: Hierbei handelte es sich um einen tödlichen Jagdunfall.

D.h.: In den besagten Jahren ist für Bayern kein einziger, diesbezüglich strafrechtlich relevanter Vorfall mit Personenschäden unter Beteiligung von Sportschützen festzustellen.

Statt weiterer und immer neuer Waffenrechtsverschärfungen fordern wir eine Stärkung der Schützenvereine. Denn Schützenvereine schaffen soziale Bindung und Halt – durch bürgerschaftliches Engagement, im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ungeachtet der Herkunft der Mitglieder. Dies ist der beste Weg, Extremismus und Gewalt den Boden zu entziehen. Wir plädieren dafür, diese positive soziale Kraft unserer Schützenvereine durch waffenrechtliche Regelungen mit Augenmaß und ein ausgeweitetes Beratungs- und Informationsangebot staatlicher Fachstellen in Zusammenarbeit mit dem BSSB als Landesverband weiter zu fördern.

Änderung Waffenrecht – BSSB lehnt Verschärfungen für Sportschützen ab

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