Schützengau Sulzbach-Rosenberg e.V.

Technische Kommission Sportschießen DSB

BSSB – Änderungen Waffengesetz 2020

Am 1. September 2020 treten die Rechtsänderungen im Waffenrecht in Kraft. Das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat ein Merkblatt zu den am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz erstellt. Dieses Merkblatt ermöglicht einen ersten hilfreichen Überblick über die für Sportschützen wichtigen Änderungen.

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STMI Bayern

Waffenrecht: Änderungen des Nationalen Waffenregisters zum 01.09.2020

Mit der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht hat das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz auch Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2) beschlossen. Diese treten mit den übrigen Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zum 01.09.2020 in Kraft. Diese werden im Folgenden aufgeführt.

Waffenrecht: Änderungen des Nationalen Waffenregisters zum 01.09.2020

DSB-Stellungnahme zum Grundsatzprogrammentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Am 26. Juni 2020 stellte die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor. Darunter wird zu dem Kapitel „Rechtsstaat und Sicherheit“ auch die Forderung nach einem „Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen“ aufgestellt. Darauf bezieht sich die folgende DSB-Stellungnahme.

DSB-Stellungnahme zum Grundsatzprogrammentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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